Grundvoraussetzung für eine Schutzhundeprüfung ist eine bestandene Begleithundprüfung.
Die Schutzhundeausbildung besteht aus 3 Sparten. Die IGP-Prüfung kann in 3 Schwierigkeitsgraden (Prüfungsstufen) abgelegt werden.
Abteilung B: Unterordnung
Hierbei wird das erlernte aus der Begleithundprüfung vertieft und neue Kommandos erlernt.
Abteilung C: Schutzdienst
Hier muss ein Scheintäter (Figurant) wirksam gestellt werden.
Dabei ist ein hohes Maß an Selbstsicherheit und Gehorsam des Hundes erforderlich.